Daten- und Vernichtungsrichtlinie
DENTAFORUM BEHANDLUNGSDIENSTLEISTUNGEN TOURISMUS PRIVATE GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN
INDUSTRIE- UND HANDELS-AKTIENGESELLSCHAFT
Richtlinien zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten
ARTIKEL 1 – ZWECK
Es wurden Richtlinien zur Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Daten erstellt, um die Verfahren und Grundsätze für das Geschäft und die Transaktionen hinsichtlich der Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten festzulegen, die von Dentaforum Treatment Services Tourism Private Health Services Industry and Trade Joint Stock Company (Dentaforum) verarbeitet werden.
ARTIKEL 2 – GELTUNGSBEREICH
Persönliche Daten von Unternehmensmitarbeitern, Mitarbeiterkandidaten, Produkt- und Dienstleistungskäufern, potenziellen Produkt- und Dienstleistungskäufern, Besuchern und Lieferanten fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.
Diese Richtlinie gilt für alle Aufzeichnungsumgebungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die dem Unternehmen gehören oder von ihm verwaltet werden, sowie für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
ARTIKEL 3 – DEFINITIONEN
Empfängergruppe: Kategorie natürlicher oder juristischer Personen, an die vom Verantwortlichen personenbezogene Daten übermittelt werden.
Ausdrückliche Einwilligung: Einwilligung zu einem bestimmten Thema, basierend auf der Information und der freien Willensäußerung.
Anonymisierung: Es ist unmöglich, personenbezogene Daten in irgendeiner Weise einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zuzuordnen, auch nicht durch den Abgleich mit anderen Daten.
Mitarbeiter: Mitarbeiter des Unternehmens
Elektronische Umgebung: Umgebungen, in denen personenbezogene Daten mit elektronischen Geräten erstellt, gelesen, geändert und geschrieben werden können
Nicht-elektronische Medien: Alle schriftlichen, gedruckten, visuellen usw. außer elektronischen Medien. andere Medien
Dienstleister: Natürliche oder juristische Person, die im Rahmen eines bestimmten Vertrages mit dem Unternehmen Dienstleistungen erbringt
Betroffene Person: Natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden
Relevanter Benutzer: Personen, die personenbezogene Daten innerhalb der Organisation des Datenverantwortlichen oder im Einklang mit den vom Datenverantwortlichen erhaltenen Befugnissen und Anweisungen verarbeiten, mit Ausnahme der Person oder Einheit, die für die technische Speicherung, den Schutz und die Sicherung der Daten verantwortlich ist.
Vernichtung: Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten
Gesetz: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698
Aufzeichnungsmedium: Jede Umgebung, in der personenbezogene Daten vollständig oder teilweise automatisch oder nichtautomatisch verarbeitet werden, sofern sie Teil eines Datenaufzeichnungssystems sind.
Personenbezogene Daten: Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.
Inventar der Verarbeitung personenbezogener Daten: Verarbeitungsaktivitäten personenbezogener Daten, die von Datenverantwortlichen in Abhängigkeit von ihren Geschäftsprozessen durchgeführt werden; Sie erstellen ein Inventar, indem sie die personenbezogenen Daten mit den Zwecken und dem Rechtsgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Datenkategorie, dem übermittelten Empfängerkreis und der betroffenen Personengruppe verknüpfen und die maximale Aufbewahrungsfrist angeben, die für die Zwecke, für die personenbezogene Daten bestimmt sind, erforderlich ist verarbeitet werden, welche personenbezogenen Daten ins Ausland übertragen werden sollen und welche Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen wurden.
Verarbeitung personenbezogener Daten: Beschaffen, Aufzeichnen, Speichern, Bewahren, Verändern, Umordnen, Offenlegen, Übertragen, Übernehmen, Bereitstellen, Klassifizieren personenbezogener Daten mit ganz oder teilweise automatischen oder nichtautomatischen Mitteln, sofern sie Teil eines Datenaufzeichnungssystems sind . Alle Maßnahmen, die mit den Daten ergriffen werden, wie z. B. die Verhinderung ihrer Verwendung oder
Vorstand: Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten besonderer Art: Daten über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, philosophische Überzeugung, Religion, Sekte oder andere Überzeugungen, Aussehen und Kleidung, Vereins-, Stiftungs- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit, Sexualleben, strafrechtliche Verurteilung und Sicherheitsmaßnahmen, und biometrische Daten und genetische Daten
Regelmäßige Vernichtung: Wenn alle im Gesetz festgelegten Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten entfallen, wird der in der Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten festgelegte Lösch-, Vernichtungs- oder Anonymisierungsprozess von Amts wegen in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Richtlinie: Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten
Unternehmen: Dentaforum Treatment Services Tourism Private Health Services Industry and Trade Aktiengesellschaft (Dentaforum)
Produkt- und Dienstleistungsempfänger: Patient
Datenverarbeiter: Natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet, basierend auf der vom Datenverantwortlichen erteilten Befugnis.
Datenerfassungssystem: Erfassungssystem, in dem personenbezogene Daten nach bestimmten Kriterien strukturiert und verarbeitet werden.
Datenverantwortlicher: Natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenerfassungssystems verantwortlich ist.
Registrierungsinformationssystem für Datenverantwortliche: Das von der Präsidentschaft erstellte und verwaltete Informationssystem, das über das Internet zugänglich ist und von Datenverantwortlichen bei der Beantragung des Registers und anderen relevanten Transaktionen im Zusammenhang mit dem Register verwendet werden kann.
VERBİS: Registerinformationssystem für Datenverantwortliche
Verordnung: Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28. Oktober 2017
ARTIKEL 4 – VERANTWORTUNG UND PFLICHT
ER
Alle Mitarbeiter und Einheiten des Unternehmens; Es bietet den Stellen, die für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Gesetz verantwortlich sind, umfassende und aktive Unterstützung. Alle Mitarbeiter und Einheiten unterstützen die verantwortlichen Einheiten bei der Umsetzung der im Rahmen der Richtlinie getroffenen administrativen und technischen Maßnahmen, bei der Schulung der Mitarbeiter der Einheiten, bei der Sicherstellung, Steigerung und Überwachung des Bewusstseins der Mitarbeiter, bei der Verhinderung unrechtmäßiger Zugriffe auf personenbezogene Daten und bei der Aufrechterhaltung personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Die Verteilung der Titel, Einheiten und Stellenbeschreibungen der Personen, die an der Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten beteiligt sind, ist in der ANHANGSTABELLE dargestellt: 1.
ARTIKEL 5 – AUFZEICHNUNGSMEDIEN
Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz in den in ANHANGSTABELLE: 2 aufgeführten Umgebungen sicher aufbewahrt.
ARTIKEL 6 – RECHTLICHE GRÜNDE, DIE DIE AUFBEWAHRUNG ERFORDERLICH SIND
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Tätigkeit im Unternehmen verarbeitet werden, werden für den in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Zeitraum und im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften aufbewahrt. Die Gründe, die in diesem Zusammenhang eine Speicherung erfordern, sind folgende:
Speicherung personenbezogener Daten, da diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vertragsbegründung und -abwicklung stehen,
Speicherung personenbezogener Daten zur Begründung, Ausübung oder zum Schutz eines Rechts
Die Aufbewahrung personenbezogener Daten ist im berechtigten Interesse des Unternehmens zwingend erforderlich, sofern dadurch die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden.
Speicherung personenbezogener Daten für das Unternehmen zur Erfüllung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen
Die Speicherung personenbezogener Daten ist gesetzlich klar geregelt
Für Speicheraktivitäten, die eine ausdrückliche Zustimmung der Dateneigentümer erfordern, ist die ausdrückliche Zustimmung der Dateneigentümer erforderlich.
ARTIKEL 7 – VERARBEITUNGSZWECKE, DIE EINE AUFBEWAHRUNG ERFORDERN
Das Unternehmen kann die personenbezogenen Daten der betroffenen Person oder von der betroffenen Person benannter Dritter für verschiedene Zwecke verarbeiten, unter anderem für die folgenden:
Durchführung von Notfallmanagementprozessen
Durchführung von Informationssicherheitsprozessen
Durchführung von Auswahl- und Vermittlungsprozessen für Mitarbeiterkandidaten, Praktikanten und Studenten
Durchführung der Bewerbungsprozesse von Mitarbeiterkandidaten
Durchführung von Prozessen zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
Erfüllung arbeitsvertraglicher und gesetzlicher Pflichten für Arbeitnehmer
Durchführung von Nebenleistungen und Vorteilsprozessen für Mitarbeiter
Durchführung von Prüfungs-/Ethikaktivitäten
Durchführung von Bildungsaktivitäten
Ausführung von Zugangsberechtigungen
Durchführung von Aktivitäten im Einklang mit der Gesetzgebung
Durchführung von Finanz- und Buchhaltungsangelegenheiten
Gewährleistung der physischen Raumsicherheit
Durchführung von Zuordnungsprozessen
Nachverfolgung und Ausführung rechtlicher Angelegenheiten
Durchführung interner Audit-/Untersuchungs-/Geheimdienstaktivitäten
Durchführung von Kommunikationsaktivitäten
Planung von Personalprozessen
Durchführung/Prüfung von Geschäftsaktivitäten
Durchführung von Aktivitäten im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Entgegennahme und Bewertung von Vorschlägen zur Verbesserung von Geschäftsprozessen
Durchführung von Aktivitäten zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität
Durchführung von Logistikaktivitäten
Durchführung von Waren-/Dienstleistungseinkaufsprozessen
Ausführung von Waren-/Service-After-Sales-Support-Services
Durchführung von Waren-/Dienstleistungsverkaufsprozessen
Ausführung von Waren-/Dienstleistungsproduktions- und Betriebsprozessen
Durchführung von Customer-Relationship-Management-Prozessen
Durchführung von Aktivitäten zur Kundenzufriedenheit
Organisation und Eventmanagement
Durchführung von Marketinganalysestudien
Durchführung von Leistungsbewertungsprozessen
Durchführung von Werbe-/Kampagnen-/Promotion-Prozessen
Durchführung von Risikomanagementprozessen
Durchführung von Speicher- und Archivierungsaktivitäten
Durchführung von Vertragsabwicklungen
Durchführung strategischer Planungsaktivitäten
Verfolgung von Anfragen/Beschwerden
Gewährleistung der Sicherheit beweglicher Güter und Ressourcen
Durchführung von Supply Chain Management Prozessen
Ausführung der Lohnpolitik
Durchführung von Marketingprozessen für Produkte/Dienstleistungen
Gewährleistung der Sicherheit des Datencontrollerbetriebs
Durchführung von Anlageprozessen
Durchführung von Aktivitäten zur Talent-/Karriereentwicklung
Bereitstellung von Informationen an autorisierte Personen, Institutionen und Organisationen
Durchführung von Managementaktivitäten
Erstellung und Verfolgung von Besucherdatensätzen
ARTIKEL 8 – RECHTLICHE GRÜNDE, DIE EINE VERNICHTUNG ERFORDERN
Personenbezogene Daten werden vom Unternehmen auf Antrag der betreffenden Person oder von Amts wegen in den folgenden Situationen gelöscht oder vernichtet:
Änderung oder Aufhebung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die der Verarbeitung personenbezogener Daten zugrunde liegen
Wegfall des Zwecks, der die Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten erfordert
In Fällen, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt, kann die betroffene Person ihre ausdrückliche Einwilligung widerrufen
Gemäß Artikel 11 des Gesetzes wird der Antrag der betreffenden Person auf Löschung und Vernichtung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Rechte vom Datenverantwortlichen angenommen.
Person
Die maximale Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten ist abgelaufen und es gibt keine Bedingungen, die eine längere Speicherung personenbezogener Daten rechtfertigen.
ARTIKEL 9 – TECHNISCHE MASSNAHMEN
Die vom Unternehmen ergriffenen technischen Maßnahmen in Bezug auf die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten sind wie folgt:
Es kommen aktuelle Antivirensysteme zum Einsatz
Die Verschlüsselung ist abgeschlossen
Sensible persönliche Daten, die auf Wechselspeicher-, CD- und DVD-Medien übertragen werden, werden verschlüsselt.
Die Vernichtung personenbezogener Daten wird auf eine Weise gewährleistet, die nicht wiederverwendet werden kann und keine Prüfspuren hinterlässt.
Gemäß Artikel 12 des Gesetzes wird jede digitale Umgebung, in der personenbezogene Daten gespeichert werden, durch verschlüsselte Methoden geschützt, um den Anforderungen der Informationssicherheit gerecht zu werden.
ARTIKEL 10 – VERWALTUNGSMASSNAHMEN
Die vom Unternehmen ergriffenen Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten sind wie folgt:
Beim Betreten und Verlassen physischer Umgebungen, die personenbezogene Daten enthalten, werden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Die Sicherheit physischer Umgebungen, die personenbezogene Daten enthalten, vor externen Risiken ist gewährleistet
Die Sicherheit von Umgebungen, die personenbezogene Daten enthalten, ist gewährleistet
Es bestehen Disziplinarregelungen für Mitarbeiter, die Bestimmungen zum Datenschutz enthalten
Unternehmensrichtlinien zu Zugriff, Informationssicherheit, Nutzung, Speicherung und Vernichtung wurden vorbereitet und umgesetzt.
Es wurden Vertraulichkeitsverpflichtungen eingegangen
Die Berechtigungen von Mitarbeitern, die in diesem Bereich ihren Aufgabenbereich wechseln oder ihren Arbeitsplatz aufgeben, werden aufgehoben.
Unterzeichnete Verträge enthalten Datenschutzbestimmungen
Die Sicherheit personenbezogener Daten wird überwacht
Wenn die verarbeiteten personenbezogenen Daten von anderen auf illegale Weise erlangt werden, benachrichtigt sie die betroffene Person und den Vorstand so schnell wie möglich.
Bezüglich der Weitergabe personenbezogener Daten schließt sie mit den Personen, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben werden, einen Rahmenvertrag über den Schutz personenbezogener Daten und die Datensicherheit ab oder gewährleistet die Datensicherheit durch Ergänzung des bestehenden Vertrags durch Bestimmungen.
ARTIKEL 11 – METHODEN ZUR LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten werden mit den in ZUSÄTZLICHER TABELLE: 3 angegebenen Methoden gelöscht.
ARTIKEL 12 – METHODEN ZUR ZERSTÖRUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten werden mit den in ZUSÄTZLICHER TABELLE: 4 angegebenen Methoden vernichtet.
ARTIKEL 13 – LAGERUNGS- UND ENTSORGUNGSZEITRAUM
Bei der Festlegung der Aufbewahrungsfrist personenbezogener Daten durch das Unternehmen; Zunächst gilt: Wenn in den Rechtsvorschriften eine Frist für die Speicherung personenbezogener Daten vorgesehen ist, wird diese eingehalten. Abgesehen davon; Als Grundlage dient die Tabelle der Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen in der ANHANGSTABELLE: 5.
ARTIKEL 14 – REGELMÄßIGE ZERSTÖRUNGSZEITRAUM
Das Unternehmen führt jedes Jahr im Januar und Juni eine regelmäßige Vernichtung durch.
ARTIKEL 15 – VERÖFFENTLICHUNG, SPEICHERUNG UND AKTUALISIERUNG DER POLITIK
Die Richtlinie wird mit nasser Unterschrift (gedrucktes Papier) veröffentlicht und die gedruckte Papierkopie wird im Unternehmen aufbewahrt. Die Richtlinie wird bei Bedarf überprüft und notwendige Abschnitte werden aktualisiert.
ARTIKEL 16 – DURCHSETZUNG
Die Richtlinie gilt als in Kraft getreten, nachdem sie vom Unternehmensvertreter unterzeichnet wurde. Wird die Abschaffung der Police beschlossen, werden die alten unterschriebenen Kopien der Police gekündigt und unterzeichnet (mit Kündigungsstempel oder schriftlicher Kündigung) und mindestens 5 Jahre lang vom Unternehmen aufbewahrt.
ZUSÄTZLICHE TABELLE: 1 Aufgabenverteilung der Lager- und Entsorgungsprozesse
TITEL
EINHEIT
PFLICHT
Firmeninhaber
Unternehmen
Verantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter die Richtlinien einhalten.
Firmeninhaber
Unternehmen
Verantwortlich für die Vorbereitung, Entwicklung, Ausführung, Veröffentlichung und Aktualisierung der Richtlinie in relevanten Medien.
Firmeninhaber
Unternehmen
Es ist für die Bereitstellung der technischen Lösungen verantwortlich, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind.
Firmeninhaber
Unternehmen
Er ist für die Ausführung der Police gemäß seinen Pflichten verantwortlich.
ZUSÄTZLICHE TABELLE: 2 Speicherumgebungen für persönliche Daten
Elektronische Medien
Nichtelektronische Medien
Personalcomputer
Mobile Geräte
Drucker, Scanner, Kopierer
Abnehmbare und tragbare Speicher
Papiere
Schriftliche und gedruckte Medien
visuelle Aufnahmen
Manuelle Datenaufzeichnungssysteme
ZUSÄTZLICHE TABELLE: 3 Methoden zur Löschung personenbezogener Daten
Datenaufzeichnungsumgebung
Löschmethode
elektronische Medien
Unter den personenbezogenen Daten im elektronischen Umfeld sind diejenigen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, für andere Mitarbeiter (relevante Benutzer) außer dem Datenbankadministrator unzugänglich und unbrauchbar gemacht.
physische Umgebung
Personenbezogene Daten, die auf physischen Datenträgern aufbewahrt werden und deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden für andere Mitarbeiter, mit Ausnahme der für das Dokumentenarchiv verantwortlichen Person, in irgendeiner Weise unzugänglich und unbrauchbar gemacht. Darüber hinaus wird die Oberfläche auch durch Zeichnen/Malen/Radieren geschwärzt, so dass sie nicht mehr lesbar ist.
tragbare Medien
Persönliche Daten auf Flash-basierten Speichermedien, die abgelaufen sind, werden vom Firmeninhaber verschlüsselt und in sicheren Umgebungen mit Verschlüsselungsschlüsseln gespeichert, wobei die Zugriffsberechtigung nur dem Systemadministrator erteilt wird.
ZUSÄTZLICHE TABELLE: 4 Keine personenbezogenen Daten E
Schneidmethoden
Datenaufzeichnungsumgebung
Zerstörungsmethode
physische Umgebung
Auf Papier gespeicherte und abgelaufene personenbezogene Daten werden in Aktenvernichtern unwiderruflich vernichtet.
Optische oder magnetische Medien
Persönliche Daten auf optischen und magnetischen Datenträgern, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, werden physisch zerstört, beispielsweise durch Schmelzen, Verbrennen oder Pulverisieren. Darüber hinaus werden die Daten auf den magnetischen Datenträgern unlesbar gemacht, indem sie durch ein spezielles Gerät geleitet und einem hohen Magnetfeld ausgesetzt werden.
ANHANGSTABELLE: 5 Lagerungs- und Entsorgungszeitraumtabelle
Sequenznummer:
Datenkategorie
Dokument, das Daten enthält
LAGERDAUER
ZERSTÖRUNGSZEITRAUM
1
Strafrechtliche Verurteilung und Sicherheitsmaßnahmen
Strafregister
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
2
Standort
Signalaufzeichnung
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
3
Kommunikation
Formulare, Einverständniserklärung des Patienten, Arbeitsverträge
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
10 Jahre nach Erhalt durch den Patienten – Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vertreter
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
4
Identität
Muster eines Personalausweises, Erklärung zum Familienstand, Passfoto, Einverständniserklärung des Patienten, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Arbeitsverträge
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
10 Jahre nach Erhalt durch den Patienten – Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vertreter
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
5
Berufserfahrung
Familienstandserklärung, Diplome und Zertifikate,
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
6
Finanzen
Familienstandsmitteilung, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
7
Gesundheitsinformationen
ärztlicher Bericht
15 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses /
Bei eingegangenen Meldungen zum Arbeitsschutz 15 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses / 15 Jahre nach Erhalt durch den Patienten – Elternteil/Erziehungsberechtigten/Vertreter
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
8
Personal
Muster eines Personalausweises, Wehrdienstzeugnis, Lebenslauf
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
9
Rechtliche Schritte
Rechtsdokumente
10 Jahre ab Transaktionsdatum
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
10
Physische Raumsicherheit
Kameraaufnahmen
2 Jahre nach Erwerb
7 Tage nach Ende der Lagerfrist
11
Kundentransaktion
Quittung, Rechnung, Schuldschein, Quittung
10 Jahre ab dem Datum der Transaktion
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
12
Transaktionssicherheit
Computerprogramme
2 Jahre ab dem Datum der Transaktion
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
13
Audiovisuelle Aufzeichnungen
Fotografien, Filme und Röntgenaufnahmen
10 Jahre ab Erwerb
180 Tage nach Ende der Aufbewahrungsfrist
…./…../20…..
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